„Juristen müssen erkennen, dass Recht schaden kann, wenn es überdosiert wird – darin ist die rechtliche Medikation der ärztlichen gleich.“
Prof. Dr. iur. Christian Katzenmeier
Das Medizinrecht ist ein komplexes Thema und ständig im Wandel. Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich des Medizinrechts mit all seinen Facetten und kennen die Gesundheitsbranche. Rechtsanwalt Sascha Kugler hat bereits 2006 erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Medizinrecht besucht und bietet seither eine umfassende rechtliche Betreuung für Krankenhäuser, Ärzte und andere Akteure im Gesundheitswesen in sämtlichen rechtlichen Belangen, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen an.
Medizinrecht as a full service
Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung für Ärzte, Praxen, medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Krankenhäuser in allen rechtlichen Angelegenheiten. Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
Vertragsarztrecht:
Unterstützung bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Honorarfragen, Plausibilitätsprüfungen, Zulassungsverfahren und Disziplinarverfahren.
Gesellschaftsrecht:
Beratung bei Kooperationen, Praxisgründungen und der Gründung von MVZ in verschiedenen Rechtsformen.
Praxisabgaben und -übernahmen
Bei Praxisabgaben und -übernahmen stehen wir Ihnen zur Seite. Wir erstellen Praxiskaufverträge und entwickeln individuelle Lösungen zur Sicherung der Praxisnachfolge. Darüber hinaus beraten wir zu Zulassungsverzicht und Anstellungsmodellen wie Job-Sharing.
Berufsrecht
Unsere Expertise im Berufsrecht umfasst die Unterstützung bei Kammerverfahren, Weiterbildungsfragen, berufsgerichtlichen Verfahren und Fragen zur Approbation.
Krankenhausrecht
Im Krankenhausrecht bieten wir Beratung zu:
– Chefarztverträgen
– Vergütungsrechtlichen Auseinandersetzungen
– Kooperationsverträgen mit Krankenhausbezug
– Gründung von Krankenhaus-MVZ
– Ermächtigungen und sektorenübergreifender Versorgung
Healthcare Compliance
Als Arzt tragen Sie täglich eine immense Verantwortung für das Wohl Ihrer Patienten. Ihre Priorität ist es, die bestmögliche medizinische Versorgung zu bieten. Gleichzeitig navigieren Sie durch eine Vielzahl rechtlicher Vorgaben, um sich gegen Haftungsrisiken und Reputationsverluste abzusichern.
Unter Healthcare Compliance versteht man die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und ethischen Standards, die das Angebot und die Umsetzung medizinischer Dienstleistungen regulieren. Es geht darum, sicherzustellen, dass medizinische Praktiken und Verfahren in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen, Vorschriften, Branchenstandards und Best Practices durchgeführt werden.
Das Medizinrecht ist ein vielschichtiges Gebiet, das verschiedene Rechtsbereiche miteinander vereint. Es ist ständig im Wandel und wird regelmäßig durch gesetzliche Neuerungen und Ergänzungen beeinflusst, sei es im Bereich der Telemedizin oder der elektronischen Gesundheitsakte.
Die kontinuierlichen Änderungen im Medizinrecht machen es schwierig, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben und die Auswirkungen dieser Änderungen auf Ihre Praxis korrekt zu interpretieren. Eine sorgfältige Analyse und Interpretation der gesetzlichen Bestimmungen sind essenziell.
Unsere langjährige Erfahrung im Gesundheitswesen ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Praxis zu entwickeln. Wir unterstützen Sie dabei, die rechtlichen Anforderungen umzusetzen und einzuhalten, sodass Sie sich voll und ganz auf die medizinische Versorgung Ihrer Patienten konzentrieren können.
Arzthaftungsrecht
In Arzthaftungssachen vertreten wir seit 2006 ausschließlich die Behandlerseite und verfügen in der Folge über eine langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Vertretung von Krankenhäusern und Ärzten in Arzthaftungssachen. Fehler sind menschlich, aber nicht alle Fehler führen zu einem haftungsbegründenden Anspruch des Patienten. Wir stehen Ihnen als kompetenter Parten zur Seite, wenn Ihnen Behandlungs-, Aufklärungsfehler oder Diagnosefehler vorgeworfen wird.
Medizinstrafrecht & Arztstrafrecht
Als Arzt ist man im Rahmen der Tätigkeit ständig rechtlichen Risiken ausgesetzt. Dabei geht es nicht nur um den Vorwurf der Körperverletzung im Rahmen eines im Raum stehenden Behandlungsfehlers.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es vermehrt zum Vorwurf von Vermögens- und Korruptionsdelikten im Gesundheitswesen kommt. Dies beruht zum Teil auf einem komplizierten – sich ständig ändernden – ärztliches Abrechnungssystem, dessen Regelungen sich inhaltlich von Art und Umfang auf für den versierten Arzt als komplex und unübersichtlich darstellen.
In der Folge können sich bei Abrechnungen ärztlicher Leistungen leicht inhaltliche Fehler einschleichen. Die Krankenkassen erheben in diesen Fällen z.B. bei Plausibilitätsprüfungen schnell den Verdacht der bewussten Falschabrechnung oder gar des Abrechnungsbetrugs, so dass sich die betroffenen Ärzte schnell dem Vorwurf einer strafbaren Handlung ausgesetzt sehen, mit der Folge der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
Ihr Ansprechpartner im Bereich Medizinrecht