Der beste Anker ist das eigene Haus. (Deutsches Sprichwort)
Das traute Heim, ob Haus oder Wohnung, gehört für viele zu den wichtigsten Dingen im Leben. In unseren eigenen vier Wänden verbringen wir nicht nur viel Zeit, sie bilden auch in nicht unerheblichem Maße ab, wer wir sind, und tragen dazu bei, den Stress des Alltags hinter uns zu lassen. Getreu dem bekannten Werbemotto ist, wer nicht nur wohnt, sondern lebt, somit auch in seinem allgemeinen Wohlbefinden von einer zufriedenstellenden Wohnsituation abhängig.
Für manchen sind Immobilien aber nicht allein aus der Perspektive des Selberwohnens ein wichtiger Anker: Wer sein Kapital in sogenanntem Betongold anlegt, will im wahrsten Sinne des Wortes darauf bauen können, Vermögen sicher, gewinnbringend und ohne zusätzliche Belastungen zu binden.
Ob als Eigenheim oder Kapitalanlage, bei vielen Belangen rund um das Thema Immobilien ist gute rechtliche Beratung wichtig: Hier können Sie auf die Unterstützung der Kanzlei ZIMMERMANN KALINER Rechtsanwälte zählen.
Warum „Immobilienrecht“?
Nach allgemeiner Definition umfasst das Immobilienrecht alle Angelegenheiten, die mit dem Kauf oder Verkauf von Immobilien und mit deren Verwaltung zu tun haben. Immobilien sind entsprechend dem lateinischen Ursprung des Wortes unbewegliche Sachen. Neben Bauwerken fallen deshalb auch Grundstücke – mit oder ohne Bebauung – unter das Immobilienrecht. Letzteres findet aber auch dann Anwendung, wenn eine Eigentumswohnung als Teil einer Immobilie veräußert wird.
Beim Kauf oder Verkauf von unbeweglichen Sachen kommen unterschiedliche Rechtsvorschriften zum Tragen. Während die schuldrechtlichen Vorschriften des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) das Schuldverhältnis von Käufer und Verkäufer regeln, legt das Sachenrecht des BGB das Recht an der Sache fest. So steht dem Käufer bei Kaufvertragsbruch durch den Verkäufer zwar eine Entschädigung zu (also zum Beispiel die Rückzahlung der Kaufsumme), das Recht an der Immobilie erwirbt er jedoch erst durch eine Vormerkung und den darauffolgenden Eintrag ins Grundbuch.
Immobilien als Kapitalanlage
Immobilien sind nicht zur Eigennutzung, sondern als Kapitalanlage attraktiv: In Deutschland machen sie etwa 86 Prozent des gesamten Anlagevermögens aus. Wenn Immobilien nicht zum Zwecke der Selbstnutzung, sondern als Vermögensanlage erworben werden, kommen weitere rechtliche Aspekte ins Spiel. Das Immobilienrecht deckt aber auch diese Form der Immobiliennutzung ab. So fällt zum Beispiel das Mietrecht, das sich Fragen rund um die Vermietung oder Verpachtung von Immobilien in privatem und gewerblichem Rahmen widmet, ebenfalls unter den Begriff des Immobilienrechts.
Unsere Leistungen im Bereich Immobilienrecht
Die Kanzlei ZIMMERMANN KALINER Rechtsanwälte in Berlin ist ein verlässlicher Partner für ihre Mandanten, wenn es um die Beratung und Vertretung in Immobilienangelegenheiten geht. Wenn Immobilien in puncto Vermögenssicherung erworben werden, umfasst unsere Beratung sowohl Aspekte des Erwerbs wie die Gestaltung des Kaufvertrags, die Finanzierung, steuerliche Anliegen und natürlich die Eintragung ins Grundbuch, als auch alle Fragen, die mit der zukünftigen Nutzung der Immobilie einhergehen. Gerne entwickeln wir gemeinsam mit unseren Mandanten Miet- oder Pachtverträge und stehen ihnen langfristig bei der Auseinandersetzung mit privaten oder gewerblichen Mietern zur Seite.
Auch bei Selbstnutzung von Immobilien ist rechtliche Unterstützung wichtig. Bevor ein Kaufvertrag unterschrieben wird, sollte dieser geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hier ist der fachmännische Blick gefragt. Aber auch, wenn sich nach Vertragsabschluss Mängel an der Immobilie zeigen, übernehmen ZIMMERMANN KALINER Rechtsanwälte die nötigen Schritte, um für ihre Mandanten Entschädigungen zu erwirken. Andersherum unterstützen wir natürlich auch Verkäufer dabei, unangemessene Mängelvorwürfe abzuwehren.
Immobilien neu errichten
Wer keine Bestandsimmobilien erwirbt, sondern neu bauen lässt, bekommt darüber hinaus das entsprechende Rüstzeug in Sachen Bau- und Architektenrecht geliefert. Dies umfasst Fragen zu Bauverträgen, zur Haftung und zum Umgang mit Baumängeln. Auch hinsichtlich der Finanzierung ihres Bauunternehmens finden unsere Mandanten in der Kanzlei ZIMMERMANN KALINER stets kompetente Beratung.
Erben und veräußern
Immobilien kann man nicht nur kaufen, sie werden auch vererbt. Oftmals erbt man eine Immobilie jedoch nicht allein, sondern teilt sich den Anspruch darauf mit mehreren Parteien. Dass dies in vielen Fällen Konflikte mit sich bringt, ist naheliegend. Die Anwälte der Kanzlei ZIMMERMANN KALINER helfen deshalb bei der Klärung aller Erbangelegenheiten, die mit der Weitergabe von Immobilien einhergehen, und beraten bei steuerrechtlichen Fragen und Anliegen bezüglich der Nutzung des Nachlasses.
Auch wenn gewerbliche oder privat genutzte Immobilien aus dem eigenen Bestand veräußert werden sollen, bieten unsere Anwälte bei der Formulierung von Verträgen und der Abwicklung des Verkaufs die nötige Unterstützung.